Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
wir sind seit dem 01.01.2024 dazu verpflichtet, für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen die Rezepte als elektronische Rezepte (eRp) auszustellen. Folgend eine Übersicht welche Rezepte als eRp ausgestellt werden können:
Als eRp kann ausgestellt werden:
- Medikamentenrezepte auf rotem Papier (z.B. Blutdruck- und Zuckermedikamente)
- Privatrezepte auf blauem oder grünem Papier
Als eRp können nicht ausgestellt werden:
- Heil- und Hilfsmittel auf rotem Papier
- Betäubungsmittel auf gelbem Papier
Alle Patienten die nicht in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, erhalten das eRp ausschließlich in elektronischer Form – ein Ausdruck erfolgt nicht.
Wie lange dauert der Versand der eRp?
- Für Dauermedikamente die in unserer Praxis bestellt werden, benötigen wir eine Bearbeitungszeit von max. 2 Praxisarbeitstagen – bitte beachten Sie, dass wir Ihre Medikamentenbestellung erst entgegen nehmen und versenden können, wenn wir Ihre Krankenversicherungskarte für das aktuelle Quartel eingelesen haben.
- Medikamente die Sie während unserer ärztlichen Sprechstunde verschrieben bekommen haben, werden direkt versendet und können auf dem Heimweg in der Apotheke ihrer Wahl abgeholt werden.
Wie funktioniert das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte?
Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann E-Rezepte der Versicherten dann im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Wenn Sie den Lieferservice der Apotheke ihrer Wahl in Anspruch nehmen möchten, dann können wir das Rezept nicht mehr an die Apotheke weiterleiten. Hierfür müssen Sie jetzt selber wie folgt tätig werden:
Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?
Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Es können auch die digitalen Identitäten für die Anmeldung genutzt werden. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
Stand 02.04.2024